„Es bedarf konkreter und nachvollziehbarer Anhaltspunkte für eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit um ein Versammlungsverbot via Allgemeinverfügung einzurichten. Irgendwelche Internetseiten reichen da nicht“, „die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut“, so die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht. Vertreter der Stadt konnten dem nichts Entgegenhalten.
Mit der Einrichtung von Kontrollbereichen, Gefahrengebieten und Waffenverbotszonen hat die Polizei bereits genug Werkzeuge. Zudem ist das rechtssichere Auftreten, dank fehlender Kennzeichnung und unabhängiger Beschwerdestelle, in Sachsen nicht sichergestellt. BeamtInnen setzen sich bei Versammlungen und Demonstrationen regelmäßig über geltendes Recht oder aktuelle Urteile hinweg. Neben dem Einsatz von Gummigeschossen rund um die G20 Proteste, durch sächsische PolizistInnen, sei hier an die rechtswidrige Räumung des Camps in Entenwerder oder die Eskalationsstrategie bei der „Welcome to Hell“ Demo erinnert.
Auch im sächsischen Connewitz wurde zum Jahreswechsel 2017/18 wieder auf eine Eskalationsstrategie gesetzt. Es kam zum Wasserwerfereinsatz, mehrfach körperlichem Zwang und schweren Verletzungen aufgrund einer brennenden Mülltonne. Für ordnungspolitische Bedenken seien „andere Lösungen als Versammlungsverbote“ zu suchen so die Vorsitzende Richterin am Landgericht.
„Eine Polizei die sich zurückhält ist die beste Deeskalationsstrategie. Das gilt nicht nur in Connewitz. Bis zum nächsten Jahreswechsel gilt es den Widerstand gegen die Reform des Polizeigesetzes nach bayrischem Vorbild zu unterstützen. Dass Kämpfen sich lohnt, hat unsere Initiative bewiesen.“ so Gesine Oltmanns von der Initiative für Versammlungsfreiheit abschließend.
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