Aus dem Versammlungsgesetz ergeben sich eine Vielzahl von Rechten und Pflichten. Dies gilt vor allem für die Versammlungsleitung, die bei der Durchführung der Versammlung eine herausgehobene Stellung einnimmt.
© Text: Jasper Prigge, Versammlungsfreiheit: Ein Praxisleitfaden
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