Flugblätter

Flugblätter sind typische Hilfsmittel, sie dürfen auf Versammlungen verwendet werden. Das Verteilen politischer Flugblätter bedarf keiner Sondernutzungserlaubnis, auch muss die Ordnungsbehörde nicht im Vorfeld informiert werden.

Die Pressegesetze der Länder schreiben vor, dass Druckerzeugnisse, zu denen auch politische Flugblätter zählen, mit einem Impressum zu versehen sind. Jedes Flugblatt muss eine natürliche Person als Verantwortlichen und eine Postanschrift benennen. Ausreichend wäre also folgende Angabe:

V.i.S.d.P.: Max Mustermann, Initiative „Musterstadt ist bunt!“ Friedrich-Ebert-Straße 1, Musterstadt

Flugblätter sind wie Lautsprecher Mittel der Außenkommunikation, mit denen das Anliegen (auch) über die Versammlung hinaus transportiert werden soll. Eine Beschränkung, nach der Flugblätter nur auf der Versammlung verteilt werden dürften, gibt es entgegen der Auffassung mancher Polizeibehörden nicht Passantinnen und Passanten ein Flugblatt anzubieten ist daher erlaubt, auch sie anzusprechen ist nicht verboten.

© Text: Jasper Prigge, Versammlungsfreiheit: Ein Praxisleitfaden
© Bild: Tim Wagner

 

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