Lautsprecher

Der Einsatz von Lautsprechern oder Megafonen ist bei Versammlungen üblich und daher erlaubt. Die Lautstärke darf aber keine Gesundheitsgefährdung der Teilnehmenden und unbeteiligter Personen (z. B. Anwohner/innen) darstellen. Dafür greifen die Behörden zu meist auf technische Regelwerke zurück.

Zu beachten ist, dass Lautsprecher als Mittel der Außenkommunikation nicht nur die eigene Versammlung beschallen müssen. Dies würde dem Zweck der Versammlung, auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken, nicht entsprechen. Versammlungen sollen gerade auch Personen erreichen, die nicht an der Versammlung teil nehmen. Wird allerdings eine andere Versammlung durch den Einsatz von Lautsprechern gestört, kann die Polizei geeignete Maßnahmen er greifen, um die widerstreitenden Interessen in Einklang zu bringen. Ist mit dem Lautsprechereinsatz eine grobe Störung der anderen Versammlung beabsichtigt, kann dies nach § 21 VersG strafbar sein.

© Text: Jasper Prigge, Versammlungsfreiheit: Ein Praxisleitfaden
© Bild: Tim Wagner

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