Auf die Versammlungsfreiheit können sich kommerzielle Veranstaltungen nicht berufen. Zwar ist es durchaus möglich, dass Unternehmen sich an einer Versammlung beteiligen. Ist aber der Charakter der Veranstaltung von Werbung geprägt gibt es keinen Grund, sie dem Schutz des Versammlungsrechts zu unterstellen. Bei Veranstaltungen unter Beteiligung von Unternehmen oder bei denen ein Eintritt gefordert wird, muss das inhaltliche Anliegen der Veranstaltung im Vordergrund stehen.
Der Christopher Street Day in Köln ist eine politische Veranstaltung, weil darauf geachtet wird, dass auch die teilnehmenden Unternehmen das; Thema der Demonstration auf ihren Lautsprecherwagen berücksichtigen.
Kommerzielle Veranstaltungen profitieren nicht von den Erleichterungen, die für Versammlungen gelten. Die Veranstalter/innen müssen alle erforderlichen Genehmigungen beantragen, wobei sie die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze nicht in demselben Maße beanspruchen können wie Versammlungen. Von ihnen können zu dem beispielsweise Sicherheitskonzepte und Maßnahmen zu deren Umsetzung verlangt werden und sie müssen die Kosten für die Straßenreinigung selbst tragen.
© Text: Jasper Prigge, Versammlungsfreiheit: Ein Praxisleitfaden
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