Nachbereitungsphase

Im Nachgang zur Durchführung steht eine Nachbereitung durch die Veranstalter/innen. Dokumentiert werden sollten problematische Punkte, die einer Klärung in der Zukunft bedürfen. Das Recht auf Informationsfreiheit gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern eine Möglichkeit, ergänzende Informationen von den Behörden zu verlangen. Soll das Handeln der Behörden nachträglich durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden, sollten die maßgeblichen Fakten und Beweismittel (z. B. Fotoaufnahmen) zusammengetragen werden. Auf dieser Grundlage können Anwältinnen und Anwälte die Rechtmäßigkeit besser beurteilen.

© Text: Jasper Prigge, Versammlungsfreiheit: Ein Praxisleitfaden
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Tim Wagner