Die Durchführung einer Versammlung beginnt mit dem Aufbau der Hilfsmittel wie Lautsprecherwagen oder Bühne. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollte die Versammlungsleitung für die Polizei ansprechbar sein. Vor der Eröffnung durch die Versammlungsleitung sammeln sich die Teilnehmenden am Versammlungsort. Die Versammlungsleitung bestimmt den Ablauf und hat die Ordnungsgewalt (→ Rechte und Pflichten der Versammlungsleitung). Sie kann sich einer angemessenen Anzahl an Ordner/innen bedienen, wenn sie dies mit der Anzeige bei der Versammlungsbehörde beantragt hat.
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Versammlungsleitung und der Polizei, beispielsweise weil Anforderungen gestellt werden, die im Kooperationsgespräch nicht thematisiert wurden, sollte die Versammlungsleitung ruhig und mit sachlichen Argumenten versuchen, ihre Position durchzusetzen. Es hat sich bewährt, Anmeldebestätigung und Anmeldung ausgedruckt mitzunehmen, um sie im Zweifelsfall zur Hand zu haben. Die Versammlung kann auf zwei Wegen enden: Sie wird entweder durch die Versammlungsleitung beendet oder zwangsweise durch die Polizei aufgelöst (→ Ende der Versammlung).
© Text: Jasper Prigge, Versammlungsfreiheit: Ein Praxisleitfaden
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